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Mit dem exklusiven FCH Fanzug nach Dortmund!

25. August 2023 | Kategorie: Fan News

Um nächsten Freitag in Dortmund dabei zu sein, jetzt noch eine der wenigen Restfahrkarten sichern! Zu unserem Auswärtsspiel bei Borussia Dortmund wird es erstmals einen exklusiven Fanzug nur für FCH Fans geben! Die Fanzug-Fahrkarten sind, aus organisatorischen Gründen, einzig im FCH Fan- und Ticketshop an der Voith-Arena erhältlich und nur solange der Vorrat reicht. Auswärtstickets für die Partie in Dortmund gibt's noch bis einschließlich Montag im FCH Onlineshop.

Auf Initiative des FCH Fanbeirats und in Zusammenarbeit mit der aktiven Fanszene wird der 1. FC Heidenheim 1846 erstmals einen FCH Fanzug von Heidenheim nach Dortmund und zurück anbieten. Die Fahrkarten kosten EUR 95,-/Person. Schon die Anreise zu diesem Auswärtsspiel wird somit zum echten Gemeinschaftserlebnis für FCH Fans. Die Zeit auf der Zugfahrt kann sich dabei zum Beispiel im eigenen Bar- und Discowagen vertrieben werden. Außerdem wird die aktive Fanszene dazu das passende Catering-Angebot mit fairen Preisen organisieren.

Endgültige Fahrzeiten sollen Montag bekanntgegeben werden können
Nach Abstimmung zwischen dem durchführenden Unternehmen SVG Schienenverkehrsgesellschaft und der DB Netz AG sollen voraussichtlich am Montag die endgültigen Fahrzeiten bekannt gegeben werden können - es ist von einer früheren, als ursprünglich anberaumten Abfahrt auszugehen. Bitte verfolgt dazu unsere Medienkanäle.

Wichtige und zwingend zu beachtende Hinweise für alle Mitfahrenden im FCH Fanzug:

1)     Verboten sind: Glas(flaschen), spitze und gefährliche Gegenstände, Pyrotechnik, Sprengstoff, sonstige gefährliche Stoffe.

2)     Kein Verkauf von Alkohol an minderjährige Personen; Verkauf nur nach Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9

3)     Alkohol- und Drogenmissbrauch berechtigt zum Ausschluss der Betroffenen. Gleiches gilt für Verstöße gegen Punkt 1)

4)     Stricktes Rauchverbot im gesamten Zug, Ausnahme Party-/Barwagen

5)     Teilnahme ab 18 Jahren, minderjährige Personen nur in Begleitung Erziehungsberechtigter

6)     unbegründetes Ziehen der Notbremse zieht eine Strafe i. H. v. € 400,-€ nach sich. (Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schäden bleibt unberührt)

7)     Vandalismus und Verunreinigung jeglicher Art ist untersagt; Verursacher werden in Regress genommen

8)     Bei wiederholtem und massivem Fehlverhalten liegt es im Ermessen des Zugführers die Fahrt wegen zu hoher Sicherheitsgefahr abzubrechen; Verursacher werden in Regress genommen

9)     Zugpersonal, Ordnungsdienst und FCH Mitarbeitenden ist zu jeder Zeit Folge zu leisten

10)   Teilnahme nur mit gültiger Fahrkarte