1. Einleitung
Hierbei handelt es sich um schriftlich festgehaltene Umgangsregeln und Formen der Zusammenarbeit zwischen den Fans des 1. FC Heidenheim 1846 e. V. und dem Verein 1. FC Heidenheim 1846 e.V.
Erstellt wurden diese Empfehlungen mit dem Ziel ein nachhaltiges, auf wechselseitigem Vertrauen basierendes Verhältnis zu fördern und weiter auszubauen. Die Fancharta entstand an einem runden Tisch an welchem sowohl Vertreter des Vereins als auch der FCH Fanbeirat teilnahmen.
Alle beteiligten Parteien bemühen sich selbst zur Einhaltung aller aufgeführten Punkte und verpflichten sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv für deren Umsetzung einzustehen. Trotz des empfehlenden Charakters dieser Charta sind alle beteiligten Parteien angehalten sich stets daran zu halten!
Soweit möglich, gelten die Vereinbarungen auch für alle Gästefans!
2. Grundsätze
2.1 Bekenntnis zur Fankultur in Heidenheim
Der 1. FC Heidenheim 1846 e.V. bekennt sich offen zu der in Heidenheim vorhandenen und zukünftigen Fankultur im Rahmen dieser Fancharta.
2.2 Respektvolles Miteinander
Alle Fans und Vereinsvertreter des 1. FC Heidenheim 1846 verpflichten sich sowohl in der öffentlichen Darstellung, als auch im direkten Gespräch oder in schriftlichen Auseinandersetzungen (z. B. in Internet-Foren) zu einem ehrlichen und respektvollen Umgang. Dies umfasst auch die Einhaltung von rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Persönlichkeitsrechte, Gesetze, Stadionordnung und Vereinssatzung), als auch die Ablehnung von vereinsschädigendem Verhalten.
2.3 Gewaltfreiheit
Der Verzicht auf Gewalt innerhalb und außerhalb des Stadions, auch in mittelbarem Bezug zum 1. FC Heidenheim 1846 wird von allen Fans und Vereinsvertretern erklärt und auch von Außenstehenden eingefordert.
3. Fanutensilien
Fanutensilien sind kein Privileg, sondern sollten als wesentliche Bestandteile für eine bunte und stimmungsvolle Kurve nach Möglichkeit immer uneingeschränkt erlaubt werden. In Heidenheim werden, im Heim- als auch im Gästeblock, sämtliche Fanutensilien, nähere Aufschlüsselungen folgen in den Unterkapiteln, als normale Stilelemente angesehen. In Folge dessen, kann man sie nicht nach Belieben verbieten oder erlauben, siehe hierfür auch 3.3 Materialverbot.
Grundlage hierfür ist immer die Stadionordnung. Die Stadionordnung gilt als elementare Bestimmung beim Stadionbesuch und wird beim Betreten des Stadions automatisch anerkannt.
3.1 Fahnen, Trommeln und Megaphone
Fahnen, Doppelhalter, Trommeln und Megaphone sind essenzielle Bestandteile der Fankultur und sollten somit immer gestattet werden, weitere Ausnahmen sind möglich. Alle Fahnen und Doppelhalter werden am Einlass vorgezeigt und müssen mit der Stadionordnung sowie der Baden-Württembergischen Versammlungsstättenverordnung vereinbar sein. Inhaltlich sind alle Objekte erlaubt, welche den Grundsätzen der Fan-Charta entsprechen.
Welche dieser Fahnen später im Block tatsächlich zum Einsatz kommen entscheiden die Fans untereinander.
3.2 Zaunfahnen
Eine Zaunfahne repräsentiert den Fanclub im Stadion und ist somit das Wichtigste für ihn.
Alle anwesenden Fangruppierungen müssen im Rahmen des vorhandenen Platzes die Chance bekommen ihre Zaunfahne am Zaun oder an einem Wellenbrecher ihres Blocks aufzuhängen, Werbebanden bleiben frei.
Hierbei stellt der angrenzende Block keine Alternative dar, es sei denn die Gruppierung wünscht dies. Einschränkung ist der Gästeblock, hier verzichten Gästefans voraussichtlich freiwillig darauf die Zaunfahne vor einen Heimblock anzubringen. Als alternativer Aufhängeplatz wird dem Gästefan allerdings immer der Pufferblock angeboten (siehe auch allgemeine Gästefaninfos).
Welche Fahne wo aufgehängt wird, entscheiden die Fans ebenfalls untereinander.
3.3 Materialverbot
Fanutensilien sind wesentlicher Bestandteile für eine bunte und stimmungsvolle Kurve und sollten somit nicht ohne weiteres verboten werden. Seit Jahrzehnten sind sie Teil nahezu aller Kurven Europas. Ausnahmen hierbei sind politisch extreme Inhalte, Rassismus, Sexismus, Homophobie, Aufrufe zur Gewalt sowie sämtliches verfassungs-/ vereinssatzungswidrige Inhalte sowie Verstöße gegen die jeweils gültige Stadionordnung.
3.4 Choreographien und Spruchbänder
Jeder Fan bzw. jede Fangruppierung hat das Recht ihre Meinung an die Öffentlichkeit zu tragen, sei es über eine Choreographie oder Spruchbänder.
Choreographien müssen in der Regel mindestens eine Woche vor dem Spiel (Inhalt, Umfang, Materialien) bei der Fanbetreuung angemeldet werden. In Ausnahmefällen ist dies auch bis 48 Stunden vor dem Spiel möglich (bspw. höhere, unvorhergesehene Ereignisse). Für jede Choreographie ist ein Ansprechpartner zu benennen, der auch am Spieltag im Stadion anwesend ist (für Rückfragen zum bspw. Ablauf etc.). Die Fanbeauftragten und der Sicherheitsbeauftragte entscheiden nach Rücksprache mit dem Vorstand und der Veranstaltungsleitung über die Umsetzbarkeit der Aktionen (bspw. Traglasten etc.). Beim Inhalt ist alles erlaubt, was nicht gegen die Grundsätze der Fan-Charta verstößt. Kurzfristige Änderungen werden bis vier Stunden vor Anpfiff mit den Fanbeauftragten, dem Sicherheitsbeauftragten und der Veranstaltungsleitung abgestimmt. Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. der Choreographie geben, verpflichten sich die beiden Parteien, umgehend das Gespräch zur Klärung des Sachverhalts zu suchen.
Spruchbänder werden in der Regel bis 48 Stunden vor Spielbeginn bei den Fanbeauftragten angemeldet. Kurzfristige Anmeldungen sind beim Fanbeauftragten am Spieltag telefonisch möglich. Alle Spruchbänder sollen am Einlass zur Kontrolle vorgezeigt werden. Für Spruchbänder ist ein Ansprechpartner zu benennen, der auch am Spieltag im Stadion anwesend ist (siehe Choreos). Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. eines Spruchbandes geben, verpflichten sich die beiden Parteien, umgehend das Gespräch zur Klärung des Sachverhalts zu suchen.
4. Privilegien
Privilegien sind Freiheiten/Rechte, welche sich die Fans durch die Zusammenarbeit mit dem Verein erarbeitet haben. Hierbei kann es sich um Aufenthaltsrechte oder Sachgüter handeln.
Im Extremfall kann man ein solches Privileg auch der jeweilig anderen Partei entziehen.
4.1 Fan-Container
Der Fancontainer im Bereich der Osttribüne ist vom 1. FC Heidenheim 1846 e.V. für die Fans zur Verfügung gestellt.
Er dient als Anlaufstelle für alle Fans vor und nach den Heimspielen und kann außerdem durch die Szene, nach Absprache mit dem Verein, auch außerhalb des Spieltages genutzt werden.
4.2 Szeneartikelausgabe am Container
Die aktive Fanszene Heidenheim hat die Erlaubnis an ihrem Fancontainer ihre selbstproduzierten Artikel an andere Fans auf Spendenbasis auszugeben (siehe 11) sowie das „BlockGschwätz“ zu verteilen, Dessen Inhalte sich an den Werten dieser Charta orientieren sollen.
5. Eintrittspreise
Fußball muss bezahlbar sein und bleiben, auch in Heidenheim. Aus diesem Grund sollten entsprechende Rahmenbedingungen für eine Preisobergrenze für Sitz- und Stehplätze eingehalten werden. Zwischen den Preisen für Heim- und Gästefans sollte es an der Tageskasse/im Vorverkauf keinen Unterschied geben (ausgenommen davon sind etwaige Vorverkaufsgebühren vom jeweiligen Gastverein).
An dieser Stelle verweisen wir speziell auf die Kampagne "Kein Zwanni für nen Steher".
Im Gegenzug sollte unter Fans ein gewisses Maß an Akzeptanz für Sponsoring und Vermarktung vorherrschen. Denn die geforderten Punkte müssen vereinsseitig auch finanziert werden.
6. Rechte im Stadion
Diese hier vereinbarten Bestimmungen gelten für das ganze Stadion und für jeden Fan der die unten aufgeführten Kriterien erfüllt.
6.1 Akkreditierungen/Arbeitskarte
Einen Ausweis für Foto- beziehungsweise Videoaufnahmen ist auf Anfrage von Fans in beschränkter Anzahl, und solange es keine andere/höhere Verordnung/Vereinbarung verbietet, zu genehmigen!
6.2 Fan-Fotografen
Fan-Fotografen dürfen sich mit einem entsprechenden Ausweis in den laut Akkreditierung gewährten Sektoren bewegen. Hierbei macht es keinen Unterschied ob es sich um einen professionellen Fotografen, einen Heim- oder einen Gästefan handelt.
6.2 Videoaufnahmen
Videoaufnahmen dürfen von den laut Akkreditierung gewährten Sektoren aufgenommen werden, solange es keine andere/höhere Verordnung/Vereinbarung verbietet. Hierbei gibt es ebenfalls keinen Unterschied zwischen den Personen, solange sie einen Ausweis besitzen.
6.3 Vollkontrollen
Der 1. FC Heidenheim 1846 e.V. distanziert sich von sogenannten Vollkontrollen, egal vor welcher Tribüne oder für welche Art (Steh-, Sitz- oder Gäste) von Fan (siehe auch 6.4)! Unter Vollkontrollen sind bspw. separate Einrichtungen zum bspw. Entkleiden von Personen zu verstehen.
6.4 Personenkontrollen
Alle Zuschauer im Stadion sind grundsätzlich zunächst nach denselben Kriterien zu kontrollieren. Hierbei darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund des Aussehens, des Geschlechts oder der Herkunft. Ausnahmen sind möglich bei stark alkoholisierten oder berauschten Personen. Diesen wird der Zutritt verwehrt.
6.5 Rassismus / Sexismus / Diskriminierung
Die Teilnahme von Zuschauern aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen, mit ihrer unterschiedlichen sozialen und ethnischen Herkunft und Hintergründen, muss zu jeder Zeit und für jeden möglich sein, sofern sie im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind. Eine Selektion einzelner Zuschauergruppen, egal mit welchem Hintergrund in welcher Form auch immer, darf nicht stattfinden! Davon ausgenommen sind Personen deren äußeres Erscheinungsbild der rechts- oder linksextremen Szene anspricht, bspw. wer bestimmte Kleidung als politisches Erkennungsmerkmal verwendet (z. B. Thor Steinar oder Consdaple). Gleiches sollte weiterhin für alle rassistischen, gewaltverherrlichenden oder andere fremdenfeindlichen, aber auch antisemitischen oder homophobe Verhaltensweisen gelten. Wer ein Heimspiel des 1. FC Heidenheim 1846 oder eine andere Veranstaltung in der Voith-Arena missbraucht, um entsprechender Gesinnung Ausdruck zu verleihen, muss den Zutritt verwehrt bekommen.
6.6 Politik
Weder Verein noch seine Fans ignorieren, praktizieren oder fördern Parteipolitik im Stadion.
7. Rechte und Pflichten auf der Osttribüne
Die (Heim)Fantribüne ist die Osttribüne. Die vorangegangenen Richtlinien für das ganze Stadion, gelten auch für die Osttribüne. In diesem Kapitel werden lediglich Richtlinien erfasst, welche für das restliche Stadion eher weniger relevant sind.
7.1 Ordnungsdienst
Die Ordner des Sicherheitsdienstes halten sich vornehmlich aus haftungstechnischen Gründen zur Wahrung von Flucht- und Rettungswegen im mittleren Teil, an den beiden Aufgängen auf. Die Fanszene reguliert im Tribünenteil zwischen den zuvor genannten Auf- und Abgängen im Wesentlichen den Ablauf, mit Hilfe des/der Fanbeauftragten, selbst. Dies dient außerdem zur Deeskalation. Sollte es bspw. zu einer unvorhergesehenen Gefahrensituation/höherer Gewalt kommen, so erlischt diese Regelung zum Schutz aller Personen selbstverständlich.
7.2 Lautstärke
Auf der Osttribüne sollte die Lautstärke der Lautsprecher vor und nach dem Spiel, sofern keine anderen wichtigen Gründe dagegen sprechen, deutlich verringert werden. Dies dient zur besseren Organisation der aktiven Szene Heidenheim und dem Anheizen der Stimmung im gesamten Stadion.
Bei speziellen Anlässen können hier die Lautsprecher, nach vorheriger Absprache, zeitweise ganz abgestellt werden, beispielsweise für die Durchführung einer Choreografie (siehe 3.4).
7.3 Klatschpappen
Für den Fall, dass im restlichen Stadion sog. Klatschpappen oder ähnliche "Sponsorenmittel" verteilt werden, werden auf der Osttribüne selbige nicht verteilt! Bei einem Einsatz von Klatschpappen, sieht sich die aktive Fanszene, aufgrund des enormen Geräuschpegels, nicht in der Lage einen organisierten Support durchzuführen.
8. Choreographien
Zur Vorbereitung von Choreographien ist es der aktiven Fanszene Heidenheim erlaubt das Stadion bereits vor der offiziellen Stadionöffnung nach Rücksprache mit den Fanbeauftragten zu betreten. Zutritts-, Eintrittskarten- und Materialkontrolle erfolgen nach vorheriger Absprache (bei Anmeldung der Choreographie).
9. Kartenkontingent
9.1 Kontingent "Sonderspiele"
Für sogenannte "Sonderspiele", wie zum Beispiel Spiele des DFB-Pokals, wird nach bestem Wissen und Gewissen seitens des Vereins für aktiven Fanszene ein bestimmtes Kartenkontingent reserviert, um den organisierten Support und somit die Stimmung, welche die Mannschaft benötigt, auf der Osttribüne zu gewährleisten. Selbiges gilt auch für "Auswärts-Sonderspiele".
Die Anzahl der reservierten Karten hängen vom jeweiligen Spiel ab und werden kurz vor Beginn des Kartenverkaufs individuell durch aktive Kommunikation der Fanszene mit dem Fanbeauftragten und dem Ticketing vereinbart.
9.2 Reduzierung für Gäste
Der 1. FC Heidenheim 1846 e.V. wird keine Reduzierung des Gästekartenkontingents beantragen beziehungsweise zustimmen! Hierbei ist es irrelevant ob es sich um die Liga oder um einen anderen sportlichen Wettbewerb handelt!
10. Stadionverbote
Vor der Vergabe von Stadionverboten durch den 1. FC Heidenheim 1846 e.V. hat jeder Fan gewisse Rechte und Pflichten, welche berücksichtigt werden müssen. Diese sind in den Regeln der Kommission für Stadionverbote näher erläutert. Jeder Stadionverbotsantrag unterliegt der Einzelfallprüfung.
10.1 Anhörung / Stadionverbotskommission
Jeder Betroffene hat den Anspruch von der Stadionverbotskommission angehört zu werden oder alternativ eine schriftliche Äußerung zur Anschuldigung abzugeben. Die Stadionverbotskommission verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen eine Zukunftsprognose zu erarbeiten, um so über mögliche Folgemaßnahmen zu entscheiden.
10.2 Wirksamkeit
Ein Stadionverbot soll erst dann ausgesprochen werden, wenn der Betroffene rechtskräftig verurteilt wurde. Bei Eindeutigkeit und/oder entsprechender Zukunftsprognose kann hierauf verzichtet werden.
Im Falle eines nachträglichen rechtskräftigen Freispruchs –in bspw. einem nach einer Verurteilung angestoßenen Verfahren - ist das gemäß den Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten ausgesprochene Stadionverbot aufzuheben. Bei Eindeutigkeit und/oder entsprechender Zukunftsprognose kann hierauf verzichtet werden.
10.3 Alternativen
Ein Stadionverbot soll nur ausgesprochen werden, wenn sämtliche Alternativen geprüft und für unwirksam befunden wurden.
Eine mögliche Alternative könnte z. B. soziale Arbeit im Umfeld des Vereins sein. Es ist das Bestreben, gemeinsam sinnhafte Bewährungsmodelle zu erarbeiten!
10.4 Sippenhaft/Gruppenverbote
Bundesweite Stadionverbote dürfen nicht für eine ganze Gruppe ausgesprochen werden. In Heidenheim verfolgen wir die Einzelfallprüfung.
11. Szeneartikel
Die aktive Fanszene Heidenheim produziert in unregelmäßigen Abständen eigene sogenannte „Szeneartikel“ (siehe auch 11.2). Hierbei kann es sich um Aufkleber oder Kleidung aber auch um Artikel wie beispielsweise Kalender handeln. Die Fans können am Fancontainer an der Osttribüne die sog. „Szeneartikel“ zur Refinanzierung von Choreographien oder Fanveranstaltungen auf Spendenbasis verteilen/ausgeben.
11.1 FCH Wappen erlaubt
Der aktiven Fanszene Heidenheim wird die Verwendung des FCH Wappen (ausschließlich in Originalform ohne Veränderung) für ihre Fanartikel nach vorheriger Rücksprache erlaubt, solang kein kommerzieller Vertrieb von selbigen betätigt wird. Dies gilt bei einer Auflage von < 30 Stück. Es ist wünschenswert, wenn sich die Fanszene Heidenheim für diese „Fanclubartikel“ ein Angebot bei unserem Merchandising-Partner Liha Werbung bzgl. der Herstellung einholt.
11.2 Auflage
Die Szene darf 10 Aktionen/Kollektionen von Fanartikeln mit FCH Wappen (siehe 11.1) pro Jahr durchführen/produzieren lassen (bspw. „Osttribüne unterwegs“, „Choreo-T-Shirts“, „Osttribüne-Schals“ etc.). Darüber hinaus nach Rücksprache mit dem 1. FC Heidenheim 1846 und Liha Werbung.
Als kommerziell gilt eine Auflage (siehe auch 11.1) wenn diese > 30 Stück ist.
11.3 Ausgabe
Die "Szeneartikel" dürfen uneingeschränkt ausgegeben werden (11), also nicht nur an einem bestimmten Datum oder einem bestimmten Ort. Für den Container soll ein Ansprechpartner benannt werden. Die auszugebenden Artikel sind vorher mit den Fanbeauftragten abzustimmen.
11.4 Liha
Die Produkte kommerzieller Auflagen (siehe 11.2) werden bei Liha Werbung gekauft. Liha Werbung sichert zu, grundsätzlich marktgerechte Preise ab zu geben.
Darüber hinaus wird Liha durch eine knappe Preiskalkulation die Vorhaben der Fanszene unterstützen.
Produkte oben bezeichneter Auflagen (11.2) werden, da von der Szene entworfen, auch nur ausschließlich durch diese vertrieben.
11.5 Einnahmen
Die Einnahmen/Spenden durch die Ausgabe von Szeneartikeln gehen zu 100 % wieder in die Szene zurück um Choreographien oder weitere Szeneartikel zu finanzieren.
Hierbei wird seitens der Fans kein kommerzieller Gewinn zum privaten Gebrauch erwirtschaftet.
12. Spieltagsansetzungen
Der 1. FC Heidenheim 1846 e.V. wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, die Spieltage auf die er Einfluss nehmen kann, so gut wie möglich für die Mannschaft(en) und dann so fanfreundlich wie möglich zu terminieren.
Hierbei geht es sowohl um den Austragungsort als auch die Anstoßzeiten. Es ist allerdings klar anzumerken, dass die vereinsseitige Einflussnahme hierauf relativ gering ist.
12.1 Anstosszeiten
Wenn zwei Termine, bspw. einer an einem Wochenende und ein Termin unter der Woche, verfügbar sind, wird versucht, unter Berücksichtigung der Kriterien unter Punkt 12, das Spiel auf den Wochenendtermin zu legen.
Falls dies nicht gelingt, sollte versucht werden, den Anstoß auf eine Uhrzeit zu legen, welche es auch der arbeitenden Bevölkerung ermöglicht das Spiel zu besuchen.
13. Regelungen zum allgemeinen Miteinander
Die Fans des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. sind neben den Mitgliedern, den Gremien, den Angestellten und den Sponsoren eine der tragenden Säulen des Vereins. Daraus ergeben sich für die Fans Verpflichtungen, insbesondere in der würdigen Vertretung des Vereins, aber auch Rechte. Um diesem Aspekt öffentliche Anerkennung zu verleihen, werden folgende Vereinbarungen getroffen:
13.1 Fanbeauftragte
Die Fanbeauftragten sind Ansprechpartner und Vermittler zwischen Fans und Verein. Sie sind verpflichtet, zu speziell die Fans betreffenden Entscheidungen des Vereins bereits im Vorfeld Meinungen aus dem Fanlager einzuholen und diese an die Entscheidungsträger im Verein heranzutragen.
13.2 Vereinshomepage
Auf der offiziellen Homepage des Vereins haben Fans die Möglichkeit, Informationen und Inhalte von Fans für Fans zu veröffentlichen. Die Inhalte sind vor der Veröffentlichung im Bereich „Fans“ mit den Fanbeauftragten abzustimmen.
13.3 Stadionzeitung
In der offiziellen Stadionzeitung des Vereins haben Fans die Möglichkeit, Informationen und Inhalte von Fans für Fans zu veröffentlichen. Die Inhalte sind vor der Veröffentlichung im Bereich „Fans“ mit den Fanbeauftragten abzustimmen.
14. Kommunikation zwischen Fans und Verein
Es soll mindestens ein öffentliches Fantreffen sowie ein weiteres öffentliches Dialogformat je Saison geben. Teilnehmen kann hier jeder Anhänger des Fußballclubs der möchte sowie die Vereinsführung und sportliche Leitung.
Es gibt den FCH Fanbeirat, er ist eine aus gemeinsamer Initiative von FCH Fans, 1. FC Heidenheim 1846 e.V. und dem Fanprojekt Heidenheim. Er hat zur Zielsetzung, einen dauerhaften und partnerschaftlichen Dialog zwischen dem Verein und der gesamten Fanbasis des FCH zu etablieren und aufrecht zu erhalten. Hierzu finden regelmäßige Treffen, alle zwei Monate, während der Saison statt. Der Fanbeirat wird von der Fanbasis/allen beim Fantreffen anwesenden FCH Fans für zwei Jahre auf dem o. g. halbjährlichen Fantreffen gewählt.
Des Weiteren sollte es mindestens vier Treffen pro Saison zwischen Vertretern der aktiven Fanszene Heidenheim und den Vertretern des 1. FC Heidenheim 1846 geben.
15. Allgemeiner Umgang mit der Fan-Charta
Um zu gewährleisten, dass die Fan-Charta auch von allen Parteien „gelebt“ wird, werden folgende Regelungen dazu festgehalten:
15.1 Verstöße gegen die Fan-Charta
Bei Verstößen gegen die Fan-Charta verpflichten sich beide Seiten unmittelbar Gespräche aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären und gemeinsam Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von Zuwiderhandlungen zu erreichen.
15.2 Aktualisierung der Fan-Charta
Der FCH Fanbeirat verpflichten sich, jährlich die Fan-Charta gemeinsam auf eventuell notwendige Veränderungen zu überprüfen (siehe 13.).