Neues und Wissenswertes rund um den FCH

Kinderschutz bewegt uns alle - auch beim FCH

27. November 2019 | Kategorie: FCH News

Der 1. FC Heidenheim 1846 hat ein eigenes Schutzkonzept entworfen, um Kindern und Jugendlichen im Verein ein geschütztes Umfeld zu garantieren.

Insbesondere im sportlichen Umfeld unserer Nachwuchsspieler bieten sich zahlreiche Situationen, welche von potenziellen Täterinnen und Tätern für Grenzverletzungen und Übergriffe ausgenutzt werden könnten. Wir sehen unseren gesellschaftlichen Auftrag darin, die Persönlichkeitsbildung von Kindern zu unterstützen und präventive Konzept zu entwickeln. Wir als Verein vertreten eine klare Haltung, die sich gegen derartige Vergehen ausspricht. Es ist unsere Verantwortung, den uns von den Eltern anvertrauten Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu bieten. Dafür haben wir im Frühjahr 2019 ein ganzheitliches Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt und grenzüberschreitendes Verhalten an Kindern und Jugendlichen entwickelt. Anhand eines Drei-Säulen-Modells soll eine Kultur des Hinsehens innerhalb des Vereins geschaffen werden, welche das Risiko für sexualisierte Übergriffe und Grenzverletzungen minimieren soll.

Sensibilisierung der Mitarbeiter

All unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihre Arbeit mit Kindern in Kontakt treten, haben beim FCH grundlegende Auflagen zu erfüllen und müssen zum Beispiel regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Trainern und Betreuern bieten wir zudem an, sie im Umgang mit eventuell auftretendem Fehlverhalten bei Kollegen zu schulen.

Verpflichtung zum Ehrenkodex

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HARTMANN NachwuchsLeistungsZentrums, der Paule Bande und des Liha KidsClubs, der Kinderbetreuung an Heimspieltagen, sind verpflichtet, einen vom FCH erarbeiteten Ehrenkodex zu unterzeichnen. Dieser definiert den geforderten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und verpflichtet zum respektvollen Umgang mit allen Kindern und Jugendlichen. Zudem gibt es konkrete Verhaltensleitfäden und Krisenpläne für eventuell eintretende Verdachtsfälle.

Schutzbeauftragte beim FCH

Im Zuge des Schutzkonzeptes wurden drei Schutzbeauftragte beim FCH ernannt, die als Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Mitarbeiter dienen und dafür fortgebildet werden. Im Verdachtsfall sind sie erster Ansprechpartner und zugleich Bindeglied zu externen Fachstellen.