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DFB verhängt Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro

23. Juni 2017 | Kategorie: Fan News

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Heidenheim 1846 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Während des Heimspiels in der 2. Bundesliga gegen Arminia Bielefeld am 22. April 2017 war zu Beginn der zweiten Halbzeit ein großes Banner mit beleidigendem Inhalt am Zaun der Volksbank Osttribüne hinter dem Tor aufgehängt worden.

Der FCH hat dem Urteil, das damit rechtskräftig ist, zugestimmt und wird die Strafe auf die Verursacher umlegen. Entsprechende Stadionverbotsverfahren sind in diesem Zusammenhang bereits eingeleitet worden.