In den letzten Wochen gab es zahlreiche Berichte und Artikel über die Abkürzung „FCH“, die teils missverständlich oder falsch waren. Daher möchten wir unsere Mitglieder, Fans, Partner und Sponsoren sowie die Öffentlichkeit nochmals transparent und ausführlich darüber informieren.
Zunächst ist uns wichtig klarzustellen, dass von unserer Seite zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht wurde, dass der F.C. Hansa Rostock die Abkürzung „FCH“ nicht mehr nutzen dürfe. Eine solche Forderung ist nie erhoben worden und entspricht nicht unserer Haltung.
„FCH“ – ein fester Bestandteil unserer Geschichte
Die Abkürzung „FCH“ steht in Heidenheim seit 2007 für den 1. FC Heidenheim 1846 e.V. - sowohl im Vereins- und offiziellen Umfeld als auch im alltäglichen Sprachgebrauch unserer Fans. „FCH“ ist für uns Ausdruck unserer gewachsenen Identität und außergewöhnlichen Erfolgsgeschichte.
Unsere Marken – seit vielen Jahren transparent und rechtmäßig
Der 1. FC Heidenheim 1846 e.V. verfügt seit 2009 über verschiedene Markenrechte unter anderem zum Schutz unseres Vereinslogos und der Abkürzung „FCH“. Diese Schritte sind im Profifußball üblich und dienen dem Schutz vor Missbrauch durch Dritte – nicht aber der Einschränkung anderer Vereine.
All dies war dem F.C Hansa Rostock bekannt und verstößt auch nicht gegen die 2008 abgeschlossene Abgrenzungsvereinbarung, da diese eine Vereinbarung zur Nutzung von „FCH“, nicht aber zur Anmeldung von Marken enthält, was markenrechtlich zu trennen ist.
Seit 2007 ist der F.C. Hansa Rostock mehrfach auf uns zugekommen und hat angebliche Markenverletzungen geltend gemacht. In allen Fällen konnten die Vorwürfe schnell geklärt werden bzw. wir konnten nachweisen, dass wir „FCH“ erkennbar im Zusammenhang mit „Heidenheim 1846“ verwendet haben – genau wie es die damalige Abgrenzungsvereinbarung vorsah.
Historie der Marke „FCH“ von Hansa Rostock
Hansa Rostock meldete die Wortmarke „FCH“ im Jahr 2006 an. Diese Marke wurde jedoch 2016 nicht verlängert und ist damit ausgelaufen.
Erst 2018 erfolgte eine erneute Anmeldung. Zu diesem Zeitpunkt verfügte der 1. FC Heidenheim 1846 e.V. bereits über mehrere ältere Marken, mit dem hervorgehobenen Bestandteil „FCH“.
Aufforderung zu Unterlassung und Lizenz – für uns nicht akzeptabel
Mit anwaltlichem Schreiben wurde uns eine Unterlassungserklärung vorgelegt. Darin wurden wir unter anderem aufgefordert, die Bezeichnung „FCH“ und somit auch unser Vereinslogo künftig nicht mehr zu nutzen oder eine Lizenzvereinbarung mit Hansa Rostock abzuschließen.
Diese Forderungen sind für den 1. FC Heidenheim 1846 e.V. selbstverständlich nicht akzeptabel. Unsere seit Jahrzehnten etablierte Bezeichnung „FCH“ kann nicht Gegenstand einer Lizenzpflicht gegenüber einem anderen Verein sein.
Warum wir die Marke „FCH Fanshop“ anmeldeten
Unsere Anmeldung „FCH Fanshop“ im Jahr 2023 richtet sich nicht gegen Hansa Rostock, sondern dient ausschließlich dem Schutz unseres offiziellen Fanshops. Hintergrund war, dass ein externer Anbieter zuvor die Bezeichnung „FCH Store“ als Marke angemeldet hatte. Dies haben wir auch dem F.C. Hansa Rostock schriftlich mitgeteilt.
Verfahren vor den Markenämtern
Gegen unsere Markenanmeldung „FCH Fanshop“ hat Hansa Rostock Widerspruch erhoben und sich hierzu auf die 2018 angemeldete Wortmarke „FCH“ gestützt.
Wir haben Hansa Rostock darüber informiert, dass wir über mehrere ältere Marken verfügen, die den Bestandteil „FCH“ tragen, darunter:
- unser Vereinslogo (Unionsmarke aus dem Jahr 2015; Deutsche Marke aus dem Jahr 2009)
- die deutsche Marke „#NurDerFCH“ (aus dem Jahr 2016)
Sollte Hansa Rostock seinen Widerspruch nicht zurücknehmen, wären wir verfahrensrechtlich gezwungen, gegen die jüngere Marke „FCH“ (aus dem Jahr 2018) vorzugehen.
Markenrechtlich gilt, dass ältere Marken Vorrang gegenüber jüngeren Marken haben.
Am 13.09.2024 teilte Hansa Rostock über seine Anwälte schriftlich mit, dass kein Interesse an einem gemeinsamen Gespräch besteht.
Wir haben daraufhin weitere fünf Monate abgewartet, bevor wir, so spät wie möglich, einen Löschungsantrag gegen die Wortmarke „FCH“ von Hansa Rostock stellten, um dadurch unsere Marke „FCH Fanshop“ vor einer Löschung zu bewahren.
Dieser Antrag stützt sich auf unsere älteren Markenrechte aus den Jahren 2015 und 2016. Das Gründungsdatum der beiden Vereine spielt dabei keine Rolle. Die Aussage von Hansa Rostock in der Nachricht an deren Fans vom 10.12.2025, wir hätten den Antrag gestellt „bevor die Verhandlungen beendet waren“ und dies sei „ein klares Foul“, ist daher nachweislich falsch.
Gleichzeitig meldeten wir die Wortmarke „FCH“ an – nicht, um Hansa Rostock etwas zu nehmen, sondern um zu verhindern, dass Dritte im Falle einer Löschung die Marke „FCH“ besetzen könnten.
Woran wir weiterhin festhalten
Der entscheidende Punkt: Fußballvereine sind keine üblichen wirtschaftlichen Unternehmen, bei denen realistische Verwechslungsgefahren im Markt entstehen. Fans kaufen ihre Fanartikel nicht bei einem anderen Verein. Eine Verwechslung der Herkunft der Waren ist faktisch ausgeschlossen.
Die von uns ergriffenen Maßnahmen dienen ausschließlich dazu, unsere Identität zu schützen, Markenmissbrauch durch Dritte zu verhindern, auf von Hansa Rostock initiierte Angriffe zu reagieren und nicht Hansa Rostock oder irgendeinem anderen Verein die Nutzung des Kürzels „FCH“ zu untersagen.
Hinzukommt: Nicht nur wir und Hansa Rostock nutzen die Abkürzung „FCH“. Auch andere Vereine tun dies. Aus Sicht des 1. FC Heidenheim 1846 stellt dies kein Problem dar.
Wir stehen weiterhin jederzeit bereit, eine einvernehmliche Lösung mit Hansa Rostock zu finden – so wie sie in vielen anderen Fällen zwischen Vereinen längst gelebte Praxis ist.
Euer 1. FC Heidenheim 1846 e.V.