Gute Kooperation zwischen dem FCH und dem Hauptzollamt Ulm

Allgemein
26.11.2025

Im Rahmen des Bundesliga-Heimspiels des 1. FC Heidenheim 1846 am vergangenen Samstag, 22. November, gegen Borussia Mönchengladbach hat das Hauptzollamt Ulm eine nicht-anlassbezogene Überprüfung der Arbeitskräfte vorgenommen, die an diesem Spieltag im Catering- und Sicherheitsbereich in der Voith-Arena eingesetzt wurden.

Die Cateringmitarbeiter bei Heimspielen in der Voith-Arena zählen in überwiegender Mehrheit zum Kreis der FCH Angestellten, lediglich in Ausnahmefällen sind diese bei FCH Subunternehmern gemeldet. Alle eingesetzten Ordnungskräfte werden von einem vom FCH beauftragten Sicherheitsunternehmen beschäftigt.

Im Nachgang wurde dem FCH nun, von Seiten des Hauptzollamts Ulm, ausdrücklich eine gute Kooperation, Zusammenarbeit und Organisation als Club bestätigt. Dies unterstreicht, dass sich der FCH an geltende Vorschriften bei der Beschäftigung seiner Mitarbeiter hält. Angesichts der hohen Anzahl an überprüften Personen liegen die gemeldeten Feststellungen, insbesondere bei den dem FCH zuzuordnenden Cateringmitarbeitern, in einem sehr geringen Bereich. Hierbei geht der FCH lediglich von Verzögerungen bei bereits gemeldeten neuen Mitarbeitern aus, die behördlich noch nicht erfasst und registriert waren.

Der 1. FC Heidenheim 1846 bedankt sich an dieser Stelle deshalb auch nochmals ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Hauptzollamts Ulm für die gemeinsame Zusammenarbeit am vergangenen Samstag!