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FCH Mitgliederversammlung am 12. Dezember – Bernhard Ilg stellt sich zur Wahl für den Aufsichtsrat

27. Oktober 2022 | Kategorie: FCH News

Der neue Termin für die 15. FCH Mitgliederversammlung steht fest: Hierzu sind alle FCH Mitglieder am Montag, 12. Dezember 2022 (Beginn 18.46 Uhr, Einlass ab 18 Uhr), ganz herzlich in den Sparkassen BusinessClub der Voith-Arena eingeladen.

Der 1. FC Heidenheim 1846 hatte seine ursprünglich für den vergangenen Dienstag geplante FCH Mitgliederversammlung, mit Rücksicht auf den Tod von Klaus Mayer, verschoben. Der bisherige FCH Aufsichtsratsvorsitzende war am 6. Oktober überraschend verstorben.

Aus diesem Grund wird bei der 15. FCH Mitgliederversammlung satzungsgemäß eine Ersatzwahl für Klaus Mayer, als bisheriges Mitglied des FCH Aufsichtsrats, stattfinden. Hierfür wird sich Bernhard Ilg zur Wahl stellen. Der 66-Jährige war zwischen 2000 und 2021 Heidenheimer Oberbürgermeister. Mit Amtszeitende wurde ihm die Ehrenbürgerschaft und damit die höchste Auszeichnung der Stadt verliehen. Bereits im Jahr 2016 war Bernhard Ilg, insbesondere auf Grund seiner langjährigen Unterstützung bei der baulichen Weiterentwicklung der Voith-Arena, zum Ehrenmitglied des 1. FC Heidenheim 1846 ernannt worden.

„Sowohl der Vorstand, als auch der Aufsichtsrat und Beirat des FCH freuen sich außerordentlich darüber, dass Bernhard Ilg seine Bereitschaft erklärt hat, sich als Nachfolger von Klaus Mayer im Aufsichtsrat zur Wahl zu stellen, um nach seiner Wahl dessen Vorsitz zu übernehmen“, erklärt Holger Sanwald, FCH Vorstandsvorsitzender und fügt hinzu: „Bernhard Ilg steht in außergewöhnlichem Maße für Seriosität, ein großartig funktionierendes Netzwerk und vor allem jahrzehntelange, enge Verbundenheit zu unserer Stadt, den Menschen unserer Region sowie unserem Verein. Aus diesem Grund wird der Vorstand dem Wahlausschuss am 12. Dezember Bernhard Ilg als künftiges Mitglied des Aufsichtsrats, für die aktuelle Wahlperiode bis 2026, vorschlagen.“

Bernhard Ilg: „Mir ist bewusst, dass damit eine große Aufgabe verbunden ist, aber die Kontinuität in meiner langjährigen Zusammenarbeit mit den FCH Verantwortlichen gibt mir das dafür notwendige Vertrauen. Umso mehr würde ich mich sehr freuen, auch das letztlich darüber entscheidende Vertrauen der Mitgliederversammlung zu erhalten.“

Die genaue Tagesordnung der 15. FCH Mitgliederversammlung am 12. Dezember wird in den kommenden Wochen noch veröffentlicht.

Über den FCH Aufsichtsrat und Wahlausschuss

Dem Aufsichtsrat gehören, gemäß Satzung, mindestens 3 Mitglieder an, die von der Mitgliederversammlung, auf Vorschlag des Wahlausschusses, für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Ausschließlich der Wahlausschuss unterbreitet der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Wahlausschuss besteht aus 3 Mitgliedern; ausschließlich der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge für den Wahlausschuss.

Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte wiederum dessen Vorsitzenden. Bis zur Mitgliederversammlung besteht der Aufsichtsrat ausschließlich aus Michael Schuck und Harald Endres. Beide waren erst im Herbst 2021 für fünf weitere Jahre von den Mitgliedern gewählt worden und behalten daher, unabhängig von der Wahl am 12. Dezember, weiterhin ihre Ämter.