Neues und Wissenswertes rund um den FCH

Einladung zur FCH Mitgliederversammlung am 6. Oktober

21. September 2021 | Kategorie: FCH News, Fan News

Wichtiger Termin für alle Vereinsmitglieder des 1. FC Heidenheim 1846: Am Mittwoch, 6. Oktober 2021, findet die nächste FCH Mitgliederversammlung im Sparkassen BusinessClub der Voith-Arena statt. (Beginn 18.46 Uhr, Einlass ab 18.00 Uhr). Alle FCH Mitglieder sind dazu sehr herzlich eingeladen! Bei der Veranstaltung gilt die "3G-Regel".

Nachdem die turnusmäßige Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr aufgrund der damals gültigen Verordnungslage rund um die Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte und sich der 1. FC Heidenheim 1846 gegen die Durchführung einer Online-Veranstaltung entschieden hatte, freuen wir uns außerordentlich, unsere Mitglieder nun wieder begrüßen zu dürfen. Für alle Besucher der Mitgliederversammlung gilt die sogenannte "3G-Regel" (negativ getestet, vollständig geimpft oder vollständig genesen) mit entsprechenden Nachweisen.

Daher findet in diesem Jahr eine zusammengefasste Mitgliederversammlung für die vergangenen beiden Geschäftsjahre und Berichtszeiträume vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 bzw. vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 statt.

Ort: Sparkassen BusinessClub in der Voith-Arena
Datum: Mittwoch, 6. Oktober 2021
Beginn: 18.46 Uhr (Einlass ab 18 Uhr)

Der Einlass erfolgt über den Sparkassen BusinessClub 1 der Voith-Arena, die Mitgliederversammlung selbst findet im Sparkassen BusinessClub 2 statt.

Die Tagesordnung im Überblick

1.      Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden und Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung

2.      Gedenken an die verstorbenen Mitglieder

3.      Grußworte

4.      Ehrungen

5.      Berichte

6.      Entlastung

7.      Neuwahlen

8.      Satzungsänderungen zu

§ 3 Aufnahme einer Ethikklausel*

§ 5 digitaler Mitgliedsantrag*

§ 9 allgemeine Anpassung *

§ 15 Integration Fanbeirat *

9.      Anträge*

10.   Verschiedenes

*Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden. Hier können Sie die Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung sowie die Vereinssatzung nachlesen.

Die Satzungsänderungen betreffen folgende Paragrafen und sind im Folgenden im Wortlaut dargestellt (Neuerungen in kursiv):

§ 3 Zweck, Aufgaben und Grundsätze

Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Fußballs, und der damit in Zusammenhang stehenden Jugend- und Nachwuchsarbeit.

Der 1. FC Heidenheim 1846 e. V. ist politisch und weltanschaulich neutral. In seinem Handeln ist er den Werten und Normen des Grundgesetzes verpflichtet. Für den Verein sind die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Ablehnung jeder Form von Gewalt von zentraler Bedeutung. Jeder Mensch, der sich zu diesen Werten bekennt, ist beim 1. FC Heidenheim 1846 e. V. willkommen. Insbesondere fremdenfeindliche, rassistische, homophobe, sexistische oder faschistische Vorurteile haben im 1. FC Heidenheim 1846 e. V. keinen Platz. Benachteiligungen einzelner Personen oder Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, religiöser Überzeugung oder sexueller Orientierung finden nicht statt. Der 1. FC Heidenheim 1846 e. V. lebt diese Werte in allen Mannschaften, in seinen Gremien und Institutionen in der täglichen Arbeit vor. Der Verein bekennt sich auf dieser Grundlage zu seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung und engagiert sich deshalb über den Fußballsport hinaus auch auf anderen gesellschaftlichen Themenfeldern.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstands aufgrund eines schriftlichen oder digitalen Aufnahmeantrages, der an den Verein zu richten ist. Der schriftliche Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, der digitale Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, ist unanfechtbar

Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Personen, die sich um die Förderung des Sports und der Jugend besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstands zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 9 Organe

Die Organe des Vereins sind:

• die Mitgliederversammlung
• der Wahlausschuss
• der Aufsichtsrat
• der Vorstand

Ihre Tätigkeit richtet sich nach der Satzung und einer etwaigen Geschäftsordnung. Der Verein kann sich zur Durchführung seiner Aufgaben haupt-, neben- und ehrenamtlich tätiger Kräfte bedienen.

Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Teilnehmern / Muttervereinen oder mit diesen verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des Spielbetriebs stehen und /oder an ihnen <s>bedeutend</s> beteiligt sind, dürfen nicht Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des Vereines sein, wobei Konzerne und die ihnen angehörigen Unternehmen als ein Unternehmen gelten. Ebenso dürfen Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines anderen <s>Vereins</s> Teilnehmers aus der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3.Liga oder Regionalliga keine Funktionen in Organen des Vereines übernehmen. Für die Mitgliedschaft in Kontrollorganen des Vereins kann der DFB bzw. der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL e.V.) auf Antrag des Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Der Antrag ist zu begründen.

Die Organe des Vereins können beschließen, dass für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse gebildet werden

§ 15 Fanbeirat

Der Fanbeirat ist eine Institution, welche zur Zielsetzung hat, einen dauerhaften und partnerschaftlichen Dialog zwischen dem Verein und der gesamten Fanbasis des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. zu etablieren und aufrecht zu erhalten. Hierzu finden regelmäßige Treffen während der Saison statt. Die Mitglieder können ihre jeweiligen Positionen zu fanrelevanten Themen und aktuellen Entwicklungen in den Fanbeirat einbringen, Vorschläge machen, Ideen vorstellen, jeweils dort zur Diskussion stellen und Richtung Vorstand und Institutionen des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. Empfehlungen in allen wichtigen Fanangelegenheiten abgeben (Vorschlags- und Anhörungsrecht).

Der Fanbeirat vertritt die Interessen und Belange der gesamten Fanbasis und schafft so das Verständnis dafür, dass die grundsätzliche Wertschätzung der Fans vom 1. FC Heidenheim 1846 e.V. eine herausgehobene Stellung im Geflecht der Beziehungen zwischen Fans und Verein innehat und damit einen als verbindlich anzusehenden Grundkonsens des gemeinsamen Ziels, der Förderung vom 1. FC Heidenheim 1846 e.V. darstellt.

Der Fanbeirat setzt sich aus Vertretern aller Fans und Zuschauerbereiche der Voith-Arena zusammen.

Außerdem sind das Fanprojekt, die Fanbetreuung und der Vorstand per Amt gesetzt, jedoch im Fanbeirat nicht stimmberechtigt. Externe Experten können zu Sitzungen eingeladen werden.

Jedes FCH-Mitglied, welches Dauerkarteninhaber ist kann sich, gemäß Geschäftsordnung des Fanbeirats, zur Wahl in den Fanbeirat stellen lassen. Der Fanbeirat handelt gemäß seiner Geschäfts- und Sitzungsordnung, die mit dem Vorstand abgestimmt wird.

In der Folge werden alle Paragrafen um einen Zähler erhöht. Bislang §15 wird zu §16, usw.

Fristgerecht eingereichte Anträge für die Mitgliederversammlung am 6. Oktober im Wortlaut

1) „Soli-Dauerkarte“

Der Fanbeirat beantragt für die Saison 2021/22 in der Rückrunde eine sogenannte Rückrundendauerkarte einzuführen und will hierüber die Mitglieder entscheiden lassen. Stimmen die Mitglieder hierfür, soll der 1. FC Heidenheim 1846 e. V. ab der Rückrunde (Verkaufsstart rechtzeitig davor) eine Rückrundendauerkarte zum Verkauf anbieten.

Diese Rückrundendauerkarte soll eine sog. „Soli-Dauerkarte“ sein. Dies bedeutet, dass kein Anspruch auf Rückerstattung bei behördlichem Zuschauer (Teil-)Ausschluss besteht. Sollten mehr Rückrundendauerkarten verkauft werden als Zuschauer zugelassen sein, entscheidet jeweils ein Losverfahren darüber wer das Spiel besuchen kann. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Verkauf dieser Rückrundendauerkarte ersetzt die bisher aufrechterhaltene „Platzreservierung“ der Dauerkarten aus der Saison 2019/20.

2) Namensgebung für Trainings- und Spielflächen im Bereich „Heeracker“, im Eigentum des 1. FC Heidenheim 1846 e.V.

Wir stellen den Antrag, dass die einzelnen Trainings- und Spielflächen im Bereich „Heeracker“, die im Eigentum des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. sind, nicht zu kommerziellen Zwecken vermarktet werden dürfen. Stattdessen sollen die Platznamen verdienten Personen des Vereins bzw. der Vorgängervereine zurückgehalten werden.

3) Jede Namensgebung braucht die Zustimmung der Mitgliederversammlung

Zusätzlich stellen wir den Antrag, dass alle Namensgebungen von der Mitgliederversammlung des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. abgestimmt werden müssen und mit einfacher Mehrheit zugestimmt werden.

4) Walter-Birkhold-Jugendstadion

Aufbauend auf Antrag 2 & 3 stellen wir den Antrag, dass der bisherige „Rasenplatz West 1“, auf dem unsere U19- und U17-Bundesliga Junioren spielen, in „Walter-Birkhold-Jugendstadion“ umbenannt wird. Neben einem großen Schild, das den Platz kennzeichnen soll, schlagen wir vor, dass an beiden Eingängen Gedenktafeln für Walter „Bize“ Birkhold angebracht werden.

5) Fortbestand des E-Sports Teams

In der Saison 2020/2021 meldete der FC Heidenheim erstmals ein E-Sports Team in der Virtual Bundesliga (VBL). Dieses Team trägt an Spieltagen das Trikot des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. und repräsentiert so den Verein. Ich beantrage eine Abstimmung darüber, ob die Mitgliederversammlung grundsätzlich für den Fortbestand des E-Sport Teams verantwortlich seien sollte. Und im Falle einer Zustimmung der MV eine Abstimmung über den Fortbestand des E-Sports Teams über die laufende Saison 2021/2022 hinaus.

Begründung: Laut §3 der Satzung des 1 FC Heidenheim 1846 e.V. ist der Vereinszweck „die Pflege und Förderung des Sports, insbesondere des Fußballs, und der damit in Zusammenhang stehenden Jugend- und Nachwuchsarbeit.“ Die Meldung des E-Sports Teams erfolgte ohne Rücksprache mit den Mitgliedern aufgrund hauptsächlich monetärerer Motive. Sinn und Zweck des Teams ist es vor allem Fördermittel der DFL zu erlangen. In der Saison 2020/2021 waren dies 100.000 €. Auch wurde der Fortbestand des E-Sports Teams für die Saison 2021/2022 wieder ohne Rücksprache mit den Mitgliedern beschlossen.

Zwar lässt §3 Spielraum über die Förderung einzelner Sportarten, aber dennoch liegt das Hauptaugenmerk auf dem Fußball. Des Weiteren ist dabei die Förderung des Sports im Mittelpunkt und nicht das Abgreifen finanzieller Mittel. Aus diesem Grund widerspricht die Meldung des E-Sports Teams in der VBL nach Ansicht des Antragsstellers dem in § 3 der Satzung des 1. FC Heidenheim 1846 e.V. festgelegten Vereinszweck.

Deswegen sollte die Mitgliederversammlung darüber abstimmen, ob sie in Zukunft über einen Fortbestand dieses Teams mitentscheiden sollte.

Gegenstand der Abstimmung:

  • Soll die Mitgliederversammlung über den weiteren Fortbestand des E-Sport Teams abstimmen
  • Bei Zustimmung der MV: Soll das E-Sports Team des 1 FC Heidenheim 1846 e.V. über die Saison 2021/2022 fortbestehen.

Der 1. FC Heidenheim 1846 würde sich freuen, eine Vielzahl seiner Mitglieder im Sparkassen BusinessClub begrüßen zu dürfen.