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Faninformationen für das Auswärtsspiel beim FC Ingolstadt 04

29. Juli 2021 | Kategorie: Fan News, FCH News

Mit Eurer Unterstützung soll es am Samstag in Ingolstadt drei wichtige Auswärtspunkte geben.

Hier finden alle FCH Fans, die unsere Mannschaft am kommenden Samstag (13:30Uhr) nach Ingolstadt zum Auswärtsspiel begleiten und unterstützen, alle relevanten Informationen für unser Gastspiel im Audi Sportpark. Die Mannschaft setzt in diesem Auswärtsspiel auf Euch und eure lautstarke Unterstützung! Wichtige Info für alle kurzentschlossenen FCH Fans: Es wird keine Tickets an der Tageskasse in Ingolstadt geben. Das Stadion öffnet 90 Minuten vor Spielbeginn.

Einlassituation:
Für den Zutritt ins Stadion ist ein Nachweis erforderlich, dass ihr entweder genesen, geimpft oder getestet seid (3G-Prinzip). Dies gilt für alle ab dem 6. Lebensjahr.

Getestet:

o PCR-Test nicht älter als 48 Stunden bei Spielende
o Zertifizierter Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden bei Spielende

Genesen:
o Positiver PCR-Test mindestens 15 Tage alt und nicht älter als 6 Monate, Bescheinigung erforderlich über den Genesungsstatus oder in der App (CovPass-App, Corona-Warn-App).

Geimpft:
o Vollständiger Impfschutz, 15 Tage nach der Impfung. Nachweis durch Impfpass oder in digitaler Form (CovPass-App)

Auf dem Stadiongelände findet ihr Info-Points zum 3G-Prinzip inkl. der Vorkontrolle zur Nachweispflicht. Das bedeutet: Zunächst wird vom Personal vor dem Stadion das 3G-Prinzip überprüft, anschließend erhaltet ihr ein 3G-Bändchen, welches euch dazu berechtigt zu den Stadion-Eingängen vorzurücken. Dort werden eure Tickets überprüft. Bitte haltet von Anfang an euren digitalen Nachweis/Smartphone sowie euer Ticket bereit, um die Einlasssituation zu beschleunigen und unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Alle Nachweise werden zusätzlich mit einem Lichtbildausweis kontrolliert, habt also bitte einen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass griffbereit. Kopien derer sind nicht zulässig.
Es wird an Heimspieltagen keine Schnellteststation am Audi Sportpark geben.

Maskenpflicht
Auf dem gesamten Stadiongelände herrscht Maskenpflicht. Lediglich am eigenen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Dennoch empfehlen wir, die Maske auch am Sitzplatz zu tragen. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Des Weiteren ist im gesamten Stadion auf den Mindestabstand von 1,5 Meter zu achten.

Fanutensilien erlaubt:
• Zaunfahnen
• Schwenker (Stocklänge max. 1,5m)

Nicht erlaubt sind:
• Trommeln
• Megafone
• Große Schwenker (Stocklänge über 1,5m)
• Alles was die Stadionverordnung verbietet.

Eintrittskarten:
Der Kartenvorverkauf in Heidenheim läuft bis 30.07.2021 17 Uhr. Es wird keine Tageskasse in Ingolstadt geben! Das Stadion öffnet 90 Minuten vor Spielbeginn.

Rucksäcke und Taschen/Abgabestelle:
Für Rucksäcke und Taschen gibt es am Eingang zum Gästeblock eine Abgabemöglichkeit. Es wird dennoch empfohlen, Taschen und Rucksäcke im Auto bzw. Bus zu lassen.

Alkohol:
Aufgrund der Hygieneverordnung ist ein Alkoholausschank im Stadion derzeit nicht möglich.

Catering/Verpflegung/Bezahlung:
Im Gastbereich kann mit Bargeld gezahlt werden.

Stadion-/Blockplan:


Anreise und Parken


Anschrift
Am Sportpark 1b, 85053 Ingolstadt
Aus Richtung München/Nürnberg (A 9):
Ab der Autobahnausfahrt Ingolstadt-Süd stadtauswärts der Beschilderung folgen.
Alle Gäste können direkt vor dem Gästeblock parken (siehe Plan).

Zugfahrer:
Neben der Anreise mit dem PKW (hier stehen ausreichend Parkmöglichkeiten rund um den Audi Sportpark zu Verfügung), wird der INVG einen Shuttle-Service anbieten. Das Eintrittsticket ist hier als Fahrkarte gültig. Die Busse fahren ab 12 Uhr im 20-Minuten-Rhythmus vom ZOB und Ingolstädter Hauptbahnhof zum Audi Sportpark!

Während der Busfahrt gilt:
• Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) muss immer getragen werden.
• Wahrt einen möglichst großen Abstand zu anderen Fahrgästen.
• Haltet eure Hände von eurem Gesicht fern.
• Nutzt zum Ein- und Aussteigen alle Türen.
• Hustet und niest in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch.

Sonstiges:
Stadionverordnung
Ticket-Geschäftsbedingungen zum Sonderspielbetrieb