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3.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim 1846

12. September 2019 | Kategorie: FCH News

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Heidenheim 1846 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe belegt. Der FCH muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Strafe von 3.000 Euro bezahlen.

In der 72., 80. und 90. Minute des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 10. August 2019 wurden im Gästebereich fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Der FCH hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.