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6480 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim 1846

01. März 2019 | Kategorie: FCH News

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Heidenheim 1846 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6480 Euro belegt.

In der 47. Minute des Zweitliga-Heimspiels gegen den SC Paderborn am 25. November 2018 wurden im Heim-Fanbereich acht Bengalische Feuer abgebrannt. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung eine halbe Minute unterbrochen werden. In der 72. Minute wurden daraufhin erneut Bengalische Feuer entzündet. Deshalb musste die Partie ein weiteres Mal unterbrochen werden, diesmal für rund eine Minute.

Eine entsprechende Täterermittlung führte für den FCH nach dem geltenden Strafzumessungsleitfaden des DFB zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 50 Prozent.