Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Heidenheim 1846 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 21. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 6. Mai 2018 wurde im Heidenheimer Block ein Rauchtopf gezündet.
Der FCH hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.